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Was ist ein E-Befund?
Unter einem E-Befund versteht man die qualifizierte Überprüfung einer elektrischen Anlage, der E-Befund dient der Sicherstellung von:
- Sicherheit und Funktionalität der Anlage
- Schutz vor Unfall und Bränden
- Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
- Einsparung von Energiekosten
- Vermeidung von Betriebsunterbrechungen bzw. Stillstandzeiten
Muss ein E-Befund verpflichtend erstellt werden? Ja!
- Einfamilienhäuser: Wohnhäuser gelten als Endverbraucheranlagen, außer der Erstprüfung (ÖVE/ÖNORM E 8001, Teil 6-61) gibt es hier keine weitere gesetzliche Überprüfungspflicht.
- Mietobjekte: Vermieter sind seit 2010 verpflichtet, bei einer Vermietung der Wohnung dem neuen Mieter einen E-Befund vorzulegen, in dem bestätigt wird, dass sich die elektrische Anlage der Wohnung in einem technisch ordnungsgemäßen Zustand befindet.
- Gewerblich genutzte Anlagen: Bestehende Anlagen, die gewerblich genutzt werden bzw. sich in gewerblich genutzten Objekten befinden, müssen alle 5 Jahre von einem autorisierten Fachbetrieb überprüft werden.
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